Aktuelles zum Thema "ABE" für Sitzschienenverlängerungen

Obwohl der Einbau unserer Sitzschienenverlängerungen mühelos und ohne einschneidenden Eingriff in die Grundkonstruktion erfolgt, so muss er derzeit dennoch vom TÜV kontrolliert und abgenommen werden. Wir arbeiten jedoch verstärkt daran, dass wir eine "allgemeine Betriebserlaubnis"  für unsere praktischen Sitzschienenverlängerungen erteilt bekommen, so dass für Sie zukünftig keine Einzelabnahme durch den TÜV zu erfolgen hat. Somit entfällt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Die „allgemeine Betriebserlaubnis“ muss lediglich auf Verlangen bei zum Beispiel Verkehrskontrollen vorgezeigt werden, und ist somit immer vom Fahrer mitzuführen.

 

Wir halten Sie hier selbstverständlich auch zu diesem interessanten Thema auf dem Laufenden.

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